Wenn man sich trennt und Kinder hat, stellt sich immer die Frage, wie es für die Kinder weitergeht: Beim wem werden die Kinder wohnen; wie oft sind die Kinder bei wem; wer bringt die Kinder zum Fußball/Hockey/Klavierunterricht und andere Hobbys; wer zahlt was? Alle diese Fragen und vieles mehr beantworten Eltern in einem gemeinsamen „Eltern-Vertrag“ (auf Niederländisch: „ouderschapsplan“). Dort steht drin, wie Eltern ihre Aufgaben in Zukunft verteilen möchten.
Wer braucht einen Eltern-Vertrag?
Alle getrenntlebenden Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht über ihre Kinder haben, benötigen in den Niederlanden einen solchen Vertrag. Es macht keinen Unterschied, ob die Eltern verheiratet waren, eine registrierte Partnerschaft hatten, einen Zusammenwohn-Vertrag hatten, ohne jegliche finanzielle Absprachen zusammengewohnt haben oder sogar gar nicht zusammengewohnt haben. Wann immer Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, sind sie gesetzlich verpflichtet, im Falle einer Trennung einen Eltern- Vertrag zu erstellen.
Was muss in einem Eltern-Vertrag stehen?
Laut Gesetz muss in einem Eltern-Vertrag lediglich stehen:
- Wie die Verteilung der Erziehungsaufgaben nach der Trennung aussieht
- Wie sich die Eltern informieren in Bezug auf die Kinder
- Wer übernimmt welche Kosten bezüglich der Kinder
Diese Fragen sind allerdings nur sehr oberflächlich und nicht ausreichend in der Praxis. Wenn man lediglich die obigen Punkte beantwortet, dann hat ein solcher Eltern-Vertrag keinen Mehrwert, schließlich ist vieles dann immer noch nicht geklärt.
Ein guter Eltern-Vertrag ist Maßarbeit.
Was sollte in einem Eltern-Vertrag stehen?
In einem guten Eltern-Vertrag steht viel mehr, als gesetzlich verankert.
In einem Eltern-Vertrag geht es um die aktuelle Wohnsituation und um Umgangsregelungen wie zum Beispiel, bei wem die Kinder wohnen, wie oft die Kinder beim anderen Elternteil sind, wer die Kinder holt/bringt (sowohl zu dem anderen Elternteil als auch zur Schule oder Hobbys), Regelung der Urlaube, etc. Sollten die Eltern weit voneinander entfernt wohnen, dann ist eventuell eine längere Zugreise/ Flugreise/ oder Autofahrt notwendig. Dies ist zeitraubend und bringt Kosten mit sich. Auch dies sollte besprochen werden.
Zudem muss geklärt werden, wer im täglichen Leben Entscheidungen trifft, wie zum Beispiel ein Zahnarzt- oder ein Friseurbesuch.
In Bezug auf die Kinder müssen finanzielle Vereinbarungen getroffen werden. Das können Unterhaltszahlungen an ein Elternteil sein oder, dass ein Elternteil alles zahlt. Es ist jedoch auch möglich, dass Eltern nach der Trennung von einem gemeinsamen Konto alle Kosten der Kinder zahlen und dafür zahlt jedes Elternteil monatlich einen festgelegten Betrag auf das gemeinsame Konto ein. Zudem ist die Frage zu klären, welches Elternteil das Kindergeld und sonstige Zuschüsse erhält.
Bei den Überlegungen die Kinder betreffend ist es sinnvoll, wenn Eltern auch nach der Trennung an einem Strang ziehen, zum Beispiel in Bezug auf Bettzeiten und die Höhe des Taschengeldes.
Der Kontakt zwischen den Kindern und anderen Familienmitgliedern (Tante, Onkel, Oma, Opa, Cousin, Cousine etc.) sollte gefördert werden. Auch dies können die Eltern vorab besprechen.
Zudem können hypothetische Szenarien besprochen werden, wie zum Beispiel, dass einer der Eltern einen neuen Partner hat, eventuell ein Elternteil noch weitere Kinder bekommt etc. Die Chance, dass eine solche Veränderung einen neuen Konflikt auslöst, ist geringer, wenn Eltern sich vorab mit dieser Möglichkeit gemeinsam auseinandergesetzt haben.
Die obige Beispiel-Themenliste kann unendlich fortgeführt werden. Wie detailliert der Eltern-Vertrag sein muss, ist abhängig von der Beziehung der Eltern nach der Trennung und auch von der Distanz zwischen den Wohnorten der Eltern.
Kann man so einen Eltern-Vertrag nicht einfach irgendwo runterladen?
Ja natürlich, im Internet findet man alles. Allerdings ist dies eine äußerst schlechte Idee, denn ein Eltern-Vertrag ist Maßarbeit. Wenn es um die Kinder geht, sollte man nicht am falschen Ende sparen. Ein schlechter Eltern-Vertrag sorgt unter Umständen für viele Gerichtsverfahren, die im Endeffekt mehr Kosten produzieren, als die Investition in eine gute Begleitung durch einen Mediator oder Anwalt .
Kann man einen Eltern-Vertrag ändern?
Ja, selbstverständlich kann man Änderungen vornehmen! Wenn es um die Kinder geht, kann man keinen 10-Jahres-Plan erstellen. Das Leben der Eltern kann sich ändern und Kinder werden älter. Daher ist ein Eltern-Vertrag auch nicht in Stein gemeißelt.
Es empfiehlt sich, in dem Vertrag zu vereinbaren, wie oft Eltern den Vertrag evaluieren.
Eventuelle Änderungen können schriftlich festgelegt oder mündlich vereinbart werden. Eine schriftliche Vereinbarung hat den Vorteil, dass beide Elternteile ihre Vereinbarung später nachlesen können.
Was, wenn Eltern sich nicht einig werden können?
Führt eine eventuelle notwendige Änderung oder ein Änderungswunsch zu einem Konflikt, dann können Eltern sich erneut an einen Mediator wenden, der bei der Kommunikation hilft. Ist der Konflikt bereits eskaliert, ist ein Rechtsanwalt hier der bessere Ansprechpartner.
Wenn Eltern sich nicht einig werden können, dann entscheidet der Richter.
Dies ist jedoch lediglich eine Notlösung, die sehr viel Zeit beansprucht und teuer ist. Der Gang zum Richter ist niemals eine nachhaltige Lösung.
Bezieht der Konflikt sich zum Beispiel auf das Holen und Bringen zum Klavierunterricht, dann kann der Richter dies entscheiden. Wenn die Unterrichtszeiten sich im nächsten Jahr jedoch ändern, dann müssen Eltern sich erneut einigen, wer die Kinder hinbringt bzw. abholt.
Daher wird empfohlen, sich nach der Trennung gemeinsam begleiten zu lassen bei der Erstellung eines Eltern-Vertrags. Ein Mediator oder Anwalt kann mitdenken und Eltern auf viele potentielle Konfliktthemen vorbereiten, so dass diese, wenn sie denn entstehen, einfach geklärt werden können.