Kindesunterhalt

Kindesunterhaltszahlungen sind monatliche Beiträge für die Erziehungs- und Ausbildungskosten des Kindes. In den Niederlanden ist man gesetzlich verpflichtet Kindesunterhalt zu zahlen, sobald es eine familienrechtliche Verbindung zwischen dem Kind und den Eltern gibt. Das bedeutet, auch nicht biologische Eltern, Adoptiveltern oder Stief-Eltern sind unterhaltspflichtig.

Berechnung des Kindesunterhalts

Kindesunterhalt wird an der Hand von Standardbeträgen in zwei Schritten berechnet.

Schritt 1: Bedürfnis

Zunächst wird berechnet, wie viel Geld für das Kind im Monat aufgewendet werden muss. Ausgangspunkt hierfür ist das Einkommen der Eltern zum Ende der Beziehung. Grundgedanke hierfür ist zu versuchen, den gewohnten finanziellen Standard des Kindes so weiterzuführen, als wären die Eltern nicht getrennt.

Schritt 2: Leistungsfähigkeit

Im zweiten Schritt wird berechnet, welchen Betrag jedes Elternteil monatlich beitragen kann, um den im ersten Schritt berechneten Betrag zusammen zu bekommen. Dabei wird jedoch teilweise mit Pauschalbeträgen gerechnet.

Des Weiteren geht man davon aus, dass das Elternteil, welches  mehr Zeit  mit dem Kind verbringt, höhere Kosten hat. Die Verteilung der Aufgaben und der Besuchsrechte zwischen den Eltern hat somit Einfluss auf die Kostenverteilung.

Sollten sich die Eltern in Bezug auf den Kindesunterhalt nicht einigen können, entscheidet das Familiengericht.

Besonderheiten: Wenn Kinder oder Eltern im Ausland wohnen

Wenn Kinder oder ein Elternteil im Ausland leben und sich die dortigen Lebensunterhaltskosten von den Kosten in den Niederlanden unterscheiden, dann kann eventuell von den niederländischen Standardberechnungen abgewichen werden.

Ist der Lebensstandard im Aufenthaltsland sehr niedrig, sind die Kosten auch niedriger als in den Niederlanden. Eine Unterhaltszahlung auf Basis einer niederländischen Berechnung würde dann unter Umständen viel mehr abdecken als nur die Lebensunterhaltskosten. Andersrum gilt, dass mit höheren Kosten gerechnet werden muss, wenn das Kind oder ein Elternteil in einem teurem Land leben.

Ein weiterer Faktor sind die Reisekosten, um das Kind zu besuchen. Im Normalfall werden diese Kosten nicht mit eingerechnet, denn man geht traditionell davon aus, dass alle Familienmitglieder in unmittelbarer Nähe zueinander wohnen. Bei einer größeren Entfernung müssen die Kosten (Flugzeug, Hotel, Zug etc.) jedoch in Betracht gezogen werden

Ein Elternteil wohnt in Holland und verweigert die Unterhaltszahlung

Ihr Ex-Partner wurde gerichtlich zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet und kommt dieser Verpflichtung nicht nach. Wohnt ihr Ex-Partner in den Niederlanden, dann muss das Urteil auch in den Niederlanden vollstreckt werden.

Wohnt Ihr Ex-Partner in einem anderen Land, dann wird das Urteil dort vollstreckt.  Dafür gibt es unzählige internationale Verträge zwischen den Niederlanden und anderen Ländern; so zum Beispiel auch zwischen den Niederlanden und Deutschland.

Haben Sie noch kein Gerichtsurteil und Sie möchten Unterhaltszahlungen in den Niederlanden beantragen, dann muss  bei Gericht durch einen Fachanwalt eine Klage eingereicht werden.

Dauer der Kindesunterhaltszahlungen

Kindesunterhalt muss mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden. Macht das Kind jedoch eine Ausbildung oder studiert, wodurch es finanziell noch von den Eltern abhängig ist, dann wird die Unterhaltspflicht verlängert bis zum 21. Lebensjahr.

In manchen Situationen ist eine weitere Verlängerung der Unterhaltszahlungen nach dem 21. Lebensjahr möglich.

In den meisten „Eltern-Verträgen“ vereinbaren die Eltern, wer die Ausbildungskosten der Kinder und bis zu welchem Alter trägt.

Einkommensänderungen der Eltern

Wann immer sich die Umstände ändern, kann man die Unterhaltspflicht neu berechnen lassen, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit eines Elternteils oder aber auch bei Beförderungen oder Jobwechsel und damit verbundener Gehaltserhöhung.

Ältere Unterhaltsvereinbarungen sollten ohnehin alle paar Jahre kurz kontrolliert werden, denn die Gesetzgebung zu diesem Thema hat sich in den letzten Jahren ständig verändert und dieser Trend wird höchstwahrscheinlich in den nächsten Jahren anhalten.

Eine Hochzeit ist oftmals auch ein Grund für eine Neuberechnung. Bei erneuter Eheschließung des Elternteils, bei dem die Kinder leben, wird auch der Stiefvater oder die Stiefmutter finanziell in die Pflicht genommen. D.h. hier müssen die Unterhaltskosten für die Kinder über drei (oder vier) Elternteile berechnet werden.

Indexierung

Alle Unterhaltszahlungen werden jährlich erhöht. Der Prozentsatz der Erhöhung wird von der niederländischen Regierung jährlich festgelegt. Die Höhe hängt mit der Inflation der Währung zusammen.

Wenn Parteien nicht explizit vereinbart haben, dass die Unterhaltszahlungen nicht indexiert werden, dann gilt die jährliche Erhöhung.

Kindesunterhalt & das Finanzamt

Kindesunterhaltszahlungen in den Niederlanden sind nicht von der Steuer absetzbar. Zudem gelten Kindesunterhaltszahlungen auch nicht als Einkommen des versorgenden Elternteils. Unterhaltszahlungen sind “Steuerneutral”.


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