Im Folgenden informieren wir Sie zum Thema Ehevertrag, sowohl bezüglich niederländischer- als auch ausländischer Eheverträge.
Ausländischer Ehevertrag
Wenn Sie einen Ehevertrag haben, der außerhalb der Niederlande erstellt wurde, dann können Sie Ihre Ehe sowie den Ehevertrag registrieren lassen bei der Gemeinde Den Haag. Durch die Registrierung ist der Ehevertrag bei eventuellen Gläubigern bekannt. Sollte ihr Ehepartner Schulden haben, dann können die Gläubiger Ihren Teil des Vermögens nicht antasten.
Ausländische Eheverträge sind prinzipiell gültig in den Niederlanden, es sei denn, der Ehevertrag enthält Klauseln, die die Grundrechte des anderen Ehepartners schädigen oder aber im Konflikt stehen zu niederländischen Gesetzmäßigkeiten. Zum Beispiel wäre eine Klausel, dass bei Untreue eines Ehepartners dieser kein Recht mehr hat auf seinen Anteil der Gütergemeinschaft , nichtig. Man kann jedoch allgemein vereinbaren, dass es weder eine Gütergemeinschaft noch eine Zugewinngemeinschaft gibt.
Sollten Sie sich in den Niederlanden scheiden lassen wollen, dann empfehlen wir, Ihren Ehevertrag zur Hand zu haben. Nur dann ist eine konkrete Beratung möglich.
Niederländischer Ehevertrag
Eheverträge werden in den Niederlanden von Notaren erstellt und im Ehevertragsregister registriert. Anwälte können keine Eheverträge registrieren, sondern lediglich (zusätzlich) bezüglich des Inhalts des Ehevertrages beraten.
Ein Ehevertrag ist insbesondere ratsam, wenn Sie eine eigene Firma, Vermögen außerhalb der Niederlande oder aber eine Erbschaft haben. Selbst wenn Sie nach dem 1. Januar 2019 geheiratet haben und somit auf Grund einer Gesetzesänderung keine Gütergemeinschaft sondern eine Zugewinngemeinschaft besteht, ist ein Ehevertrag empfehlenswert. Ohne Ehevertrag gibt es keine Beweise, was von wem ist.
Verschiedene Arten niederländischer Eheverträge
Die gebräuchlichste Form eines Ehevertrages in den Niederlanden ist ein Vertrag, in dem deutlich steht, was gemeinsames und was Privatvermögen ist. Im Falle einer Scheidung gibt es dann oftmals Konflikte, in wie fern ein privater Kauf, von zum Beispiel einem Haus, gemeinsam finanziert wurde.
Eine zunehmende Anzahl von Eheverträgen schließt jegliche Gemeinschaft aus.
Entschädigungsklausel
Sollten die Ehepartner jegliche Form von Gemeinschaft ausgeschlossen haben, dann kann der Ehevertrag eine Entschädigungsklausel beinhalten. Ziel einer solchen Klausel ist es, dass der Ehegatte mit dem niedrigerem Einkommen eine Entschädigung erhält dafür, dass es keine Gütergemeinschaft gibt.
Der Ehevertrag kann eine jährliche Entschädigungsklausel beinhalten. Die Ehegatten müssen dann jährlich miteinander abrechnen und entscheiden, ob der eine Ehepartner eventuell im Laufe des Jahres verhältnismäßig zu viel gezahlt hat und somit eine Forderung gegenüber des anderen Ehepartner stellen kann.
Alternativ kann der Ehevertrag auf eine finale Entschädigungsklausel beinhalten. Dies bedeutet, dass im Falle einer Scheidung eine Art Endabrechnung erstellt wird. Oftmals ist die Endabrechnung vergleichbar mit der Situation ohne Ehevertrag.
Eine Entschädigungsklausel ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings haben Notare in den letzten Jahren immer zu solch einer Klausel geraten. Aus diesem Grund ist eine Entschädigungsklausel üblich.
Eine jährliche Entschädigungsklausel wird von den meisten Ehepartnern nicht ausgeführt. Dies kann schwerwiegende Folgen haben, denn Gerichte gehen davon aus, dass jeder Ehepartner im Falle einer Scheidung Recht hat auf die Hälfte des aktuellen Vermögens. Dies kann sehr unvorteilhaft sein. Wenn ein Ehepartner zum Beispiel 90% des Vermögens aufgebaut hat, wird dieser es als unfair empfinden, trotz Ehevertrages 50% des Wertes an den anderen Ehepartner abtreten zu müssen.
Ehevertrag auf dem neusten Stand halten
Es ist wichtig bei Erstellung des Ehevertrages über den Inhalt nachzudenken und, wenn die Umstände sich ändern, den Ehevertrag anzupassen. Viele Paare denken im Laufe der Ehe nicht mehr an den geschlossenen Ehevertrag. Wenn es dann zur Scheidung kommt, ist der Ehevertrag dann oftmals veraltet und nicht mehr wünschenswert.
Ausschließen von Unterhaltszahlungen
In den Niederlanden ist es nicht möglich, zukünftige Unterhaltszahlungen in einem Ehevertrag auszuschließen. Klauseln zur Ausschließung von Partnerunterhaltszahlungen als auch Kinderunterhaltszahlungen sind nichtig.
Ehevertrag abschließen
In den Niederlanden kann man einen Ehevertrag vor der Eheschließung oder aber als verheiratetes Paar (nach der Eheschließung) abschließen.
Sollte man nach der Eheschließung einen Ehevertrag schließen, sollte man aufpassen, dass man damit nicht aus Versehen das im Falle einer Scheidung auf die Gütergemeinschaft anwendbare Recht ändert.
Ein Ehevertrag zwischen Eheleuten verändert nicht immer die Vergangenheit. Da Gläubiger sich auf die bis zur Schließung des Ehevertrages geltende Gemeinschaft verlassen durften, dürfen diese durch den Ehevertrag nicht benachteiligt werden. Sollte dies doch der Fall sein, dann kann der Gläubiger den Ehevertrag außer Kraft setzen.
Es ist möglich, im Nachhinein zu vereinbaren, dass es gar keine Gütergemeinschaft oder aber Zugewinngemeinschaft gibt.
Haben Sie Fragen? Bitte kontaktieren Sie uns:
Wir beantworten Anfragen auf Englisch.