Immer mehr Paare wohnen zusammen, sind aber weder verheiratet noch haben sie eine zivile Partnerschaft. Auch in diesem Falle kann eine Trennung zu juristischen Konflikten führen; vergleichbar mit einer Scheidung.
Zusammenwohn- Vertrag
Viele Paare, die zusammen wohnen, haben einen Vertrag. Dieser Vertrag ähnelt einem Ehevertrag. In dem Vertrag stehen finanzielle Absprachen, die während der Beziehung aber auch im Falle einer Trennung gelten, wie zum Beispiel wer die Haushaltskosten trägt, Rentenaufbau und so weiter.
Trennung von Zusammenwohnenden
Sollte es einen Vertrag geben, dann muss dieser im Falle einer Trennung gekündigt werden. Dies geschieht im Normalfall per Einschreiben/ Rückschreiben. Nach der Kündigung muss das gemeinsame Vermögen aufgeteilt werden und müssen eventuellen Klauseln des Zusammenwohnvertrages nachgekommen werden.
Wenn man nichts anderes vereinbart hat, dann hat keiner der (Ex)-Partner Recht auf Unterhaltszahlungen.
Einige Paare wohnen zusammen, haben jedoch nie einen Vertrag geschlossen. Selbst dann muss man die Partnerschaft manchmal offiziell schriftlich kündigen, denn gemeinsame Konten und anderes gemeinsames Vermögen muss verteilt werden. Ohne einen Vertrag gilt, dass alles Vermögen geteilt wird.
Wenn einer der Partner während des Zusammenwohnens mehr gezahlt hat als der andere, kann dieser eventuell den „Mehrbetrag“ nach der Trennung zurückfordern. Bei solchen Forderungen muss man unterscheiden zwischen spezifischen Investitionen und Ausgaben des Alltags. Letztere kann man meistens nicht zurückfordern.
Kinder
Bei nicht verheirateten Paaren sollte man klären, wer das Sorgerecht hat und eventuell das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Die Eltern bekommen nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
Mit oder ohne Sorgerecht, Eltern zahlen Unterhalt für ihre Kinder.
Prinzipiell gelten bei zusammenwohnenden Paaren mit Kinder dieselben Regeln wie bei verheirateten Paaren. Auch hier empfiehlt es sich im Falle einer Trennung einen Eltern-Vertrag zu erstellen. In dem Vertrag wird die Aufgabenteilung der Eltern in Bezug auf die Kinder nach der Trennung geklärt.
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