Gerichtliches Eilverfahren

Im Zeitraum zwischen Trennung und  eigentlicher Scheidung ist es oftmals notwendig, in einem Gerichtliches Eilverfahren temporäre Entscheidungen zu erzwingen. Das niederländische Recht kennt im Rahmen einer Scheidung ein spezielles Eilverfahren bezüglich der folgenden Themen:

  • Wer bleibt zunächst in der gemeinsamen Wohnung und wer muss diese verlassen?;
  • Temporäre Unterhaltszahlungen;
  • Temporäre Entscheidungen rundum die Kinder (Sorgerecht, Umgangsrecht etc.).

Die Entscheidung des Richters im Eilverfahren ist nur gültig bis zur Entscheidungsfindung im eigentlichen Scheidungsverfahren.

Der Richter des Scheidungsverfahrens muss die Entscheidung des Richters, der das Eilverfahren vollzogen hat, nicht bestätigen, er entscheidet selbstständig und unabhängig. So kann es zum Beispiel sein, dass der Richter des Eilverfahrens einen niedrigeren Betrag an Unterhaltszahlungen bestimmt, als dann letztendlich der Richter im eigentlichen Scheidungsverfahren.

Hat ein Ehepartner ein Eilverfahren beantragt, ist es für die Gegenseite möglich, in diesem Gegenforderungen zu stellen. Zum Beispiel kann die Frau fordern, dass die Kinder temporär bei ihr wohnen und der Vater Unterhalt für sie und die Kinder zahlen muss. Der Vater kann in demselben Verfahren ein temporäres Besuchsrecht fordern.

Der Scheidungsantrag muss innerhalb von vier Wochen nach dem Beginn des Eilverfahrens bei Gericht eingereicht werden. Folgt kein Scheidungsverfahren,  ist das Urteil des Eilverfahrens nichtig.

Gerichtliches Eilverfahren können auch nach Einreichung des Scheidungsantrages eingereicht werden.

Ehevermögen pfänden

Sollten Sie vermuten, dass Ihr (noch) Ehepartner gemeinsames Vermögen verschwinden lässt; dann gibt es im niederländischen Recht bis zur Scheidung die Möglichkeit der Sicherstellung des Vermögens durch Pfändung.

Das Pfändungsurteil ist nichtig, wenn der Scheidungsantrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Pfändungsverfahrens eingereicht wird. Dabei ist es egal, ob der Scheidungsantrag in den Niederlanden oder in einem anderen Land eingereicht wird. Wenn es Vermögen in den Niederlanden gibt, welches sichergestellt werden muss, ist es möglich, dieses zu pfänden.

Einerseits sollte man sich vor der Pfändung sicher sein, dass man auch wirklich das Recht hat, einen Teil des verpfändeten Vermögens zu erhalten. Denn sollte dem nicht so sein, dann kann man eventuell verpflichtet werden, Schadensersatz zu zahlen. Andererseits zwingt eine Pfändung die Gegenseite schnell zu handeln und zu verhandeln.


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