Über uns

Anwälte für Familienrecht

Wir –  Maria Bowmer und Sabine Imdahl – sind erfahrene Anwälte für Familienrecht mit internationalem Werdegang. Unsere Kanzlei befindet sich in der dynamischen und multikulturellen Weltstadt Rotterdam.

Wer sind wir

Sabine Imdahl

Anwälte für Familienrecht

Sabine Imdahl ist gebürtige Deutsche. Sie spricht fließend Deutsch, Englisch und Niederländisch.  Frau Imdahl studierte an der Universität Maastricht Europarecht und niederländisches Zivilrecht.

Seit nunmehr sieben Jahren ist Frau Imdahl als Familienrechtsanwältin in den Niederlanden tätig. Sie berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei der Durchführung von grenzüberschreitenden Scheidungsverfahren sowie in Fragen betreffend Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltszahlungen. Dabei liegt ihr Interessenschwerpunkt vor allem auf der Beratung und Vertretung von Mandanten mit Bezug zu Deutschland.

Maria Bowmer

Anwälte für Familienrecht

Maria Bowmer stammt gebürtig aus Irland; Englisch ist somit ihre Muttersprache. Als Kind wanderte sie mit ihren Eltern in die Niederlande aus und studierte später an der Universität Leiden Zivil- und Gesellschaftsrecht.

Seit ungefähr 20 Jahren ist Frau Bowmer nunmehr als Familienrechtsanwältin in den Niederlanden tätig. Spezialisiert hat sie sich dabei auf die Beratung von niederländischen und ausländischen Unternehmern bei der Durchführung von Scheidungsverfahren in den Niederlanden sowie im Ausland.

Wie wir arbeiten

Im Laufe der Jahre stand unsere Kanzlei Mandanten aus der ganzen Welt bei. Dabei haben wir viele kulturelle und gesetzliche Unterschiede im Umgang mit Scheidungen kennenlernen dürfen. Aufgrund dieser Erfahrungen ist unsere Kanzlei einzigartig im Umgang mit internationalen Familienkonflikten.

Wir klären für Sie, welches Recht auf Ihre Situation anwendbar ist. Sollten Sie die Wahl zwischen mehreren Rechtssystemen haben, dann klären wir, welches anwendbare Recht für Sie vorteilhafter ist. Dies kann zum Beispiel die Frage betreffen, ob die Scheidung in Deutschland oder in den Niederlanden eingereicht werden sollte.

Unsere Kanzlei verfügt über ein weltweites Netzwerk von Anwälten, mit denen wir gerne zusammenarbeiten, wenn kein niederländisches Recht, sondern das Recht eines anderen Landes anwendbar ist. Gemeinsam mit unseren geschätzten Kollegen arbeiten wir für Sie einen individuellen Masterplan aus.

Dabei beraten wir auf Deutsch, Englisch oder Niederländisch. Somit kann der Großteil unserer Mandanten in der Muttersprache kommunizieren. Zudem möchten wir, dass unsere Mandanten verstehen, was auf Sie zukommt und welche Möglichkeiten bestehen. Daher vermeiden wir „Fachchinesisch“  und erläutern den Sachverhalt verständlich.

Wir freuen uns, mit Ihnen gemeinsam Ihre familienrechtlichen Probleme zu lösen.


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