Tipps und Tricks

Hier finden Sie allgemeine Tipps und Tricks zum Thema Scheidung in den Niederlanden.

Ein Anwalt oder zwei Anwälte?

Scheidungsverfahren in den Niederlanden sind Gerichtsverfahren mit Anwaltszwang. Ohne Anwalt kommen Sie nicht weiter. Es stellt sich allerdings die Frage, ob Sie und Ihr (Noch-) Ehepartner gemeinsam einen Anwalt beauftragen sollten, oder ob jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt beauftragen sollte.

Sofern Sie sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, ist es grundsätzlich kostengünstiger und schneller, wenn Sie gemeinsam einen Anwalt mit der Scheidung beauftragen. Dies ist möglich, wenn Sie und Ihr Ehepartner  in der Lage sind, miteinander zu kommunizieren und sich im Großen und Ganzen einig darüber sind, wie Sie Ihre Scheidung regeln möchten. Ihr Anwalt wird die Wünsche aus juristischer Perspektive beurteilen und einen entsprechenden Scheidungsfolgevertrag erstellen. Der von den Ehegatten unterschriebene Scheidungsfolgevertrag wird dann an das Gericht geschickt. Der Scheidungsfolgevertrag wird Teil des Scheidungsbeschlusses ab Inkraftretung des Scheidungsbeschlusses.

Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich nicht einig sind, viel streiten, das Vertrauen abhandengekommen ist und/oder ein Ehepartner die Gespräche dominiert, dann empfehlen wir, dass jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt beauftragt. In vielen Fällen gelingt es mit Hilfe der Anwälte, die Angelegenheit zu schlichten. Sollte dies nicht klappen, dann entscheidet das Gericht.

Streitschlichter/ Mediator oder Anwalt?

Im Falle von bestehenden Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern kann anstelle eines Anwaltes auch ein Streitschlichter/Mediator beauftragt werden, um zwischen den Parteien zu vermitteln. Streitschlichtung (Mediation) ist eine gute Alternative zum Anwalt, um alle Streitpunkte beizulegen. Ziel ist es, durch gemeinsame Gespräche eine für beide Parteien annehmbare Lösung zu finden und diese in der Form eines Scheidungsfolgevertrages festzulegen.

Der Scheidungsfolgevertrag muss dann von einem Anwalt an das Gericht geschickt werden. Oftmals haben Anwälte eine Zusatzausbildung zum Mediator und können somit sowohl die Mediation, als auch das Scheidungsverfahren für ihre Mandanten ausführen. Ist Ihr Mediator kein Anwalt, dann wird der Scheidungsfolgevertrag an einen Anwalt geschickt, der alles weitere für Sie regelt.

Des Weiteren ist die Mediation freiwillig, d.h. sie kann nur dann stattfinden, wenn beide Ehepartner mit der Durchführung einverstanden sind. Darüber hinaus sind sowohl der Inhalt der Gespräche während, als auch das Ergebnis der Mediation vertraulich. Dies gilt sowohl bei einem Abbruch der Mediation, als auch nach Ablauf einer erfolgreich durchgeführten Mediation. Sollte die Mediation nicht zum gewünschten Erfolg führen und  daher abgebrochen werden, benötigen beide Seiten einen eigenen Anwalt für den weiteren Verlauf der Scheidung.

Bitte bedenken Sie, dass eine Mediation nur dann Sinn macht, wenn die Parteien bereit sind, gemeinsam eine Lösung zu finden und Kompromisse einzugehen.

Wie bereite ich mich auf eine Scheidung vor?

Während eines Scheidungsverfahrens werden auch Themen wie die Verteilung der Gütergemeinschaft und eventuelle Unterhaltszahlungen zur Sprache kommen. Wir empfehlen Ihnen, bereits vorab entsprechende Übersichten zu erstellen, Unterlagen zusammenzustellen und Beweise zu sammeln, wie z.B.:

  • Kopie des Ehevertrages
  • Kopie der Eheurkunde
  • Übersichten Ihres gemeinsamen Vermögens (Aktiva und Passiva), einschließlich entsprechender Beweise (Kontoauszüge, Kreditverträge, Bankbestätigungen, Bestätigungen über den aktuellen Wert von Lebensversicherungen etc.)
  • Unterlagen bzgl. Ihrer erworbenen Rentenanwartschaften.

Sollten Sie nicht im Besitz aktueller Daten sein, dann empfehlen wir Ihnen, diese zu beantragen (bei der Bank, dem Notar, der den Ehevertrag erstellt hat, den Versicherungen und so weiter).

Benötige ich zusätzlich eine steuerrechtliche Beratung?

Sollten Sie auch außerhalb der Niederlande Vermögen aufgebaut haben, so raten wir Ihnen dringend, die steuerrechtlichen Konsequenzen einer geplanten Vermögensverteilung vorab von unabhängigen Steuerberatern in den entsprechenden Ländern prüfen zu lassen.

Sie haben einen Antrag auf Ehescheidung erhalten; wie geht’s weiter?

Nachdem Ihnen der Antrag durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wurde, haben Sie nur innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist Zeit, Stellung zu beziehen. Sofern Sie in den Niederlanden wohnhaft sind, beträgt die Frist zur Stellungnahme (Einverständnis oder Folgeantrag) sechs Wochen ab Zustellung. Wohnen Sie im Ausland, dann haben Sie drei Monate Zeit.

In beiden Fällen empfehlen wir, unverzüglich einen Anwalt einzuschalten. In den Niederlanden besteht Anwaltszwang, d.h., Sie haben nicht die Möglichkeit, selbstständig auf den Antrag zu reagieren.

Bei nicht fristgerechter Stellungnahme durch Ihren Anwalt, wird das Gericht dem Antrag stattgeben. Der Scheidungsbeschluss ist auch ohne Ihre Stellungnahme rechtskräftig.


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