Partnerunterhalt ist eine monatliche Zahlung an den Ex-Ehepartner nach der Scheidung. Die Verpflichtung zu dieser Zahlung entsteht, wenn einer der Ex-Ehepartner nicht genügend eigenes Einkommen hat oder aber der Einkommensunterschied zwischen den Ex-Ehepartnern sehr groß ist.
Das Gesetz bezüglich Unterhaltszahlungen gilt für verheiratete oder zivil-registrierte (Ex-) Partner. Für Ex-Partner, die zusammengewohnt haben und nicht verheiratet oder als Partner registriert waren, gibt es keine Unterhaltspflicht.
Es gibt in den Niederlanden allerdings keine Verpflichtung, bei Trennung vom Partnerunterhalt zu fordern. Bei vergleichbaren Einkommen ist es sogar eher üblich, dass von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wird.
Berechnung des Unterhalts
Der Partnerunterhalt ist abhängig von zwei Faktoren: zum einen von der Notwendigkeit einer finanziellen Unterstützung („Bedürftigkeit“), zum anderen von der finanziellen Leistungsfähigkeit des zahlenden Ex-Partners („Finanzkraft“).
Faktor 1: Bedürftigkeit
Der Grundgedanke der Unterhaltszahlungen ist, dass auch nach der Trennung beide Ex-Partner einen vergleichbaren Lebensstandard beibehalten können. Dieser Lebensstandard beruht auf der Höhe des gemeinsamen Einkommens vor der Trennung.
Das bedeutet: verdiente ein Partner sehr viel mehr als der anderer, so wird die Unterhaltszahlung an den Partner mit dem geringen Einkommen entsprechend hoch ausfallen. Dabei wird das Einkommen der Person, die weniger verdient hat und damit Partner-Unterhalt erhält, von dem ermittelten Bedarfs-Betrag abgezogen.
Faktor 2: Finanzkraft
Nach Berechnung des monatlichen Bedarfsbetrages für den Partner mit dem niedrigerem Einkommen, wird ermittelt, wie viel der zur Unterhaltszahlung verpflichtete Partner monatlich effektiv zahlen kann. Dabei werden folgende Punkte beachtet:
- Kann vom Unterhalt fordernden Ex-Partner erwartet werden, dass er/sie einen (höher dotierten) Job findet oder die Arbeitsstundenzeit erhöht?
- Erhält der Unterhalt fordernde Ex-Partner schon anderweitige Zahlungen auf Grund der Verteilung des gemeinsamen Vermögens?
- Wer zahlt welche gemeinsamen Schulden ab?
- Wer zahlt die evtl. Hypothek der gemeinsamen Wohnung? Zahlt diese Person die Hypothek auch nach der Trennung weiterhin ab und wenn ja, für wie lange?
Es gibt unzählige Dinge, die zur Berechnung von Unterhaltsverpflichtungen beachtet werden müssen. Dies führt oftmals zu langwierigen Verfahren.
Dauer der Unterhaltszahlungen
Die Dauer der Unterhaltszahlungen basiert prinzipiell auf der Hälfte der gemeinsamen Ehejahre. Das heißt: waren Sie 8 Jahre verheiratet, dann können Sie für 4 Jahre Unterhalt fordern. Die maximale Dauer der Unterhaltszahlung beträgt 5 Jahre, egal wie lange Sie verheiratet waren.
Es gibt jedoch auch hier Ausnahmen:
- Haben die Partner kleine Kinder, so gilt die Partnerunterhaltspflicht so lange, bis das jüngste Kind mindestens 12 Jahre alt ist;
- Sind die Ehepartner länger als 15 Jahre verheiratet und der unterhaltsberechtigte Ehepartner erreicht in den nächsten 10 Jahren das Rentenalter ; dann gilt die Partnerunterhaltspflicht bis zum Eintritt des Rentenalters des Unterhaltsberechtigten;
- Sind die Ehepartner länger als 15 Jahre verheiratet und der Unterhaltsberechtigte wurde vor dem 1. Januar 1970 geboren, dann gilt eine Unterhaltszahlungspflicht von 10 Jahren.
Abweichende Vereinbarungen zur Dauer der Unterhaltszahlungen
Ehepartner können eine kürzere oder längere Periode der Unterhaltszahlungen vereinbaren. Eine solche Vereinbarung wird dann schriftlich im Scheidungsfolgenvertrag festgelegt. Zudem ist es möglich, der Verpflichtung im Rahmen einer einmaligen Zahlung nachzukommen (Abfindung).
Ende der Unterhaltszahlungspflicht
Die Pflicht zur Unterhaltszahlung endet unverzüglich, wenn der Ex-Partner, der Unterhalt erhält, einen neuen Partner hat und a) wieder verheiratet ist, oder b) eine zivile registrierte Partnerschaft hat, oder c) mit diesem neuen Partner zusammen wohnt. Allerdings ist es Aufgabe des zahlenden Ex-Partners zu beweisen, dass er/sie keinen Unterhalt mehr zahlen muss, da eine der obigen Situationen vorliegt. Sollte der Ex-Partner nicht zugeben wollen, dass er/sie mit einem neuen Partner zusammenwohnt, dann bedarf es oft eines Privatdetektives, um ausreichend Beweise zu erhalten. Nur wenn es ausreichend Beweise gibt, kann ein Gericht die Unterhaltspflicht offiziell beenden. Sollte der Ex-Partner zugeben, dass er/ sie kein Recht mehr hat Partnerunterhaltszahlungen zu empfangen, dann ist ein Gerichtsverfahren unnötig.
Mein (Ex-) Ehepartner ist in die Niederlande umgezogen/ aus den Niederlanden weggezogen
Wenn Ihr Ex-Partner in die Niederlande umgezogen ist, dann ist ab dem Moment des Umzugs niederländisches Recht anwendbar. Wir empfehlen dann, sich schnellstmöglich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.
Wenn Ihr Ex-Partner aus den Niederlanden weggezogen ist, dann empfiehlt es sich, die Unterhaltsrechte- und pflichten neu zu beurteilen. Zudem kann das Recht des Landes, in welches der Ex-Partner umgezogen ist, anwendbar sein.
Mein (Ex-) Ehepartner ist in die Niederlande umgezogen und weigert sich, Unterhalt zu zahlen
Wenn Sie in Ihrem Land bereits ein Gerichtsurteil erhalten haben in welchem steht, wie viel der jetzt in den Niederlanden wohnende Ex-Partner monatlich zahlen muss, dann können Sie das Urteil im Normalfall auch in den Niederlanden vollstrecken lassen. Die Niederlande hat mit diversen anderen Ländern Verträge, die solche Situationen regeln. Sind das Land in dem Sie wohnen und die Niederlande Vertragspartner , dann können Sie sich an die zuständigen Behörden in ihrem Land wenden, die wiederum die Forderung an die niederländischen Behörden weiterleiten.
Sollten Sie noch kein Gerichtsurteil haben, dann können Sie sich – mit der Hilfe eines Anwalts – an das niederländische Gericht wenden.
Änderung des Einkommens
Im Allgemeinen gilt, dass die Unterhaltspflicht neu berechnet werden kann, wenn sich das Einkommen einer der Ex-Partner ändert; zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit, Jobwechsel, Bonuszahlungen und so weiter.
Man kann vertraglich die Möglichkeit einer Neuberechnung begrenzen.
Index
Alle Unterhaltszahlungen werden jährlich zum 1. Januar erhöht, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Prozentsatz/ Index wird von der niederländischen Regierung festgesetzt und jährlich veröffentlicht.
Steuerrechtliche Aspekte
In den Niederlanden zahlt die Person, die Unterhaltszahlungen erhält, Einkommenssteuer über diesen Betrag.
Die Person, die Unterhalt zahlen muss, kann die Zahlungen teilweise von der Steuer absetzen.
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