Über uns

Anwälte für Familienrecht

Wir sind erfahrene Anwälte für Familienrecht mit internationalem Werdegang. Unsere Kanzlei befindet sich in der dynamischen und multikulturellen Weltstadt Rotterdam.

Wer sind wir

Maria Bowmer

Anwälte für Familienrecht

Maria Bowmer stammt gebürtig aus Irland; Englisch ist somit ihre Muttersprache. Als Kind wanderte sie mit ihren Eltern in die Niederlande aus und studierte später an der Universität Leiden Zivil- und Gesellschaftsrecht.

Seit ungefähr 20 Jahren ist Maria Bowmer nunmehr als Familienrechtsanwältin in den Niederlanden tätig. Spezialisiert hat sie sich dabei auf die Beratung von niederländischen und ausländischen Unternehmern bei der Durchführung von Scheidungsverfahren in den Niederlanden sowie im Ausland.

Emma Davidson

Emma Davidson ist seit August 2024 als selbständige Rechtsanwältin in unserer Familienpraxis tätig. Emma hat in den letzten Jahren viel Erfahrung im Familienrecht gesammelt und ist auf komplexe Sorgerechts- und Umgangsrechtsfälle spezialisiert. Emma ist ein Mitglied des niederländischen Spezialisierungsverbands für Familienanwälte und Scheidungsmediatoren, vFAS.

Emma praktiziert von ihrer eigenen Kanzlei, Zipson Legal B.V., aus und arbeitet auf Auftragsbasis mit der Kanzlei zusammen.

Selma Akitürkmen

Selma ist türkischer Herkunft und spricht sowohl Englisch als auch Türkisch. Sie schloss ihr Jurastudium an der Universität Tilburg im Jahr 2023 ab und ist seitdem in unserer Anwaltskanzlei tätig. Als Anwältin bearbeitet Selma nicht nur Scheidungs- und Sorgerechtsfälle, sondern ist auch auf Namensänderungen für im Ausland lebende Mandanten mit niederländischer Staatsangehörigkeit spezialisiert.

Wie wir arbeiten

Im Laufe der Jahre stand unsere Kanzlei Mandanten aus der ganzen Welt bei. Dabei haben wir viele kulturelle und gesetzliche Unterschiede im Umgang mit Scheidungen kennenlernen dürfen. Aufgrund dieser Erfahrungen ist unsere Kanzlei einzigartig im Umgang mit internationalen Familienkonflikten.

Wir klären für Sie, welches Recht auf Ihre Situation anwendbar ist. Sollten Sie die Wahl zwischen mehreren Rechtssystemen haben, dann klären wir, welches anwendbare Recht für Sie vorteilhafter ist. Dies kann zum Beispiel die Frage betreffen, ob die Scheidung in Deutschland oder in den Niederlanden eingereicht werden sollte.

Unsere Kanzlei verfügt über ein weltweites Netzwerk von Anwälten, mit denen wir gerne zusammenarbeiten, wenn kein niederländisches Recht, sondern das Recht eines anderen Landes anwendbar ist. Gemeinsam mit unseren geschätzten Kollegen arbeiten wir für Sie einen individuellen Masterplan aus.

Dabei beraten wir auf Englisch oder Niederländisch. Zudem möchten wir, dass unsere Mandanten verstehen, was auf Sie zukommt und welche Möglichkeiten bestehen. Daher vermeiden wir „Fachchinesisch“  und erläutern den Sachverhalt verständlich.

Wir freuen uns, mit Ihnen gemeinsam Ihre familienrechtlichen Probleme zu lösen.


Kontakt:

Wir beantworten Anfragen auf Englisch.