Wer ist der Vater des Kindes?

Manchmal ist nicht klar, wer der Vater des Kindes ist. In diesen Situationen bietet es sich an, einen DNA- Test zu machen. Ein Mundhöhlenabstrich bei dem  Kind und dem potentiellen Vater klärt die Frage der Vaterschaft.

Was aber, wenn die Mutter oder aber der vermeintliche Vater sich weigert, einen DNA- Test abnehmen zu lassen? Kann man einen DNA- Test erzwingen? 

Im wortwörtlichen Sinne des Wortes ist dies nicht möglich. Jeder Mensch hat das Recht der körperlichen Integrität, sprich Menschen dürfen selber entscheiden was mit dem eigenen Körper passiert. Es ist nicht möglich, einen Menschen mit Gewalt dazu zu bringen, den Mund aufzumachen für eine Abnahme von Wangenschleim mit einem Wattestäbchen. 

Allerdings hat auch jedes Kind das Recht zu wissen, von wem es abstammt. 

Kommt es zu einem Konflikt, muss der Richter entscheiden welches Recht in Ansatz gebracht wird: das Recht der körperlichen Integrität (kein DNA-Test) oder das Recht des Kindes zu wissen, von wem es abstammt (DNA-Test) . Beides sind Menschenrechte und somit von äußerster Bedeutung. 

In nur sehr seltenen Fällen wird entschieden, dass ein Kind besser nicht wissen sollte, wer der biologische Vater ist. Zum Beispiel, wenn das Kind bereits zwei (juristische) Eltern hat, von denen angenommen wird, dass dies auch die biologischen Eltern sind.

In den allermeisten Fällen ist das Recht des Kindes, zu wissen wer die biologischen Eltern sind, entscheident. Somit muss ein DNA -Test gemacht werden.

Es geht in der Hauptsache immer um die Frage, was im Interesse des Kindes ist.

Wie aber erzwingt man einen DNA Test ohne Gewalt?

In den Niederlanden geht dies schrittweise. 

Im ersten Schritt entscheidet der Richter, dass ein DNA-Test notwendig ist und entscheidet, bei welchem wissenschaftlichen Institut der DNA-Test abgenommen wird.

Ignoriert eine Partei das Urteil, erhält diese einen Bußgeldbescheid. Für jeden Tag, den der vermeintliche Vater oder aber die Mutter, die das Kind zum DNA-Test bringen muss, sich nicht an das Urteil halten, muss ein vom Gericht festgelegter Betrag gezahlt werden. Das bedeutet: je länger das Urteil ignoriert wird, umso teurer wird es für die Partei, die den Vaterschaftstest verweigert.

Es kann als letzte Möglichkeit sogar passieren, dass bei Verweigerung des DNA-Testes die Mutter oder der Vater ins Gefängnis müssen. Letzteres geschieht zwar sehr selten, aber es passiert!

Je länger ein Elternteil das Urteil des Richters ignoriert, je deutlicher wird der Richter. 

Beispiel: Amtsgericht Maastricht vom 21. März 2021

Am 24. Oktober 2018 haben sich die Mutter und der vermutliche Vater im Rahmen eines gerichtliche Eilverfahrens geeinigt, einen DNA-Test machen zu lassen, um herauszufinden, ob der Mann der Vater des Kindes ist. Der Mann hat den DNA- Test gekauft und seinen Teil ausgeführt. Die Mutter aber hat sich nicht an die Vereinbarung gehalten. Am 3. April 2020 hat das Gericht im Hauptverfahren entschieden, dass die Mutter innerhalb eines Monats einen DNA- Test beim Kinderarzt des Kindes abnehmen lassen muss. Macht sie dies nicht, dann muss die Mutter € 100,– zahlen für jeden Tag, den sie zu spät ist, mit einem Maximalbetrag von € 5.000,–. Da die Mutter den DNA-Test trotzdem weiterhin nicht machte, wurde der vermeintliche Vater aktiv und forderte mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers die Bußgelder ein. Der Gerichtsvollzieher musste jedoch feststellen, dass er nichts pfänden konnte, da die Frau ein sehr niedriges Einkommen hatte. Somit hatte das Ignorieren des Gerichtsurteils keine Konsequenzen für die Mutter. Da das Kind ein Anrecht hat zu wissen, von wem es abstammt, entschied das Gericht am 21. März 2021,

  • bei welchem Institut der Test abgenommen werden muss,
  • dass die Mutter innerhalb von 14 Tagen einen Termin beim Institut vereinbaren muss, wobei die Frau sich nach dem Terminkalender des Institutes richten muss und den nächstbesten Termin zu akzeptieren hat,
  • dass die Mutter das Gericht innerhalb von 14 Tagen nach dem Urteil über den vereinbarten Termin zur DNA-Abnahme informiert. Das Gericht wird Kontakt mit dem Institut aufnehmen und die Angaben kontrollieren, unter anderem, ob der vereinbarte Termin wirklich der erstbeste Termin war.
  • bei Verstößen muss die Mutter direkt ins Gefängnis: zunächst für 12 Stunden. Die Woche darauf für 24 Stunden und so weiter. Die Dauer wird wöchentlich mit 12 Stunden verlängert, bis zu einem Maximum von 72 Stunden. Die Frau muss so lange die Gefängnisstrafen absitzen, bis sie sich an das Urteil hält und einen Termin zur DNA-Abnahme vereinbart und DNA hat abnehmen lassen.
  • Die Parteien informieren das Gericht, sobald das Testresultat vorliegt, so dass das Gericht entscheiden kann, ob der vermeintliche Vater der biologische Vater des Kindes ist oder nicht.

Die Tatsache, dass die Mutter insgesamt 5 Kinder hat und alleinerziehend ist, ist für das Gericht kein Grund, keine Gefängnisstrafe aufzuerlegen. Schließlich kann die Frau dafür sorgen, nicht ins Gefängnis zu müssen.

Ist ein DNA-Test immer notwendig für eine Feststellung der Vaterschaft?

Es gibt Situationen, in denen das Gericht entscheidet, wer der Vater ist, ohne dass ein DNA-Test abgenommen wurde.

In den Niederlanden gibt es kein Gesetz das vorschreibt, dass die Vaterschaft nur mit Hilfe eines DNA-Testes festgestellt werden kann. Der Richter kann seine Entscheidung auch nur auf eine Vermutung basieren, wenn z.B. die Mutter des Kindes ausreichend überzeugend darstellen kann, warum ein bestimmter Mann ihrer Meinung nach der Vater des Kindes ist. In diesen Fällen kann das Gericht die Vaterschaft ohne DNA-Test festlegen.

Schlussfolgerung

Kinder haben das Recht zu wissen, von wem sie abstammen. Gerichte untersuchen daher sorgfältig, was im Interesse des Kindes ist. Meistens ist die Schlussfolgerung, dass die Wahrheit ans Licht kommen muss.

Wenn einmal feststeht, was im Interesse des Kindes ist, dann handelt das Gericht auch entsprechend.

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