Scheidung in den Niederlanden

In den Niederlanden wird das Scheidungsverfahren eingeleitet durch Einreichung eines Scheidungsantrages bei Gericht. Der Antrag muss von einem Anwalt eingereicht werden; es besteht Anwaltszwang. Der Anwaltszwang gilt sowohl für einvernehmliche Scheidungen als auch für nicht- einvernehmliche Scheidungen.

Bei nicht-einvernehmlichen Scheidungen folgt im Normalfall nach Einreichung des Scheidungsantrages eine Stellungnahme durch die Gegenseite. Danach werden die Argumente beider Seiten bei Gericht besprochen. Dies kann dazu führen, dass mehrere Gerichtstermine notwendig werden. Allerdings verkündet das Gericht die eigentliche Scheidung oftmals direkt nach dem ersten Gerichtsverfahren. Alle weiteren Streitpunkte werden in darauffolgenden Gerichtsterminen besprochen.

Wann ist man geschieden?

In den Niederlanden ist man erst geschieden, wenn der Scheidungsbeschluss des Gerichts bei der Gemeinde, in der man geheiratet hat, registriert wurde. Haben die Parteien außerhalb der Niederlande geheiratet, dann wird der Scheidungsbeschluss bei der Gemeinde Den Haag registriert. Erst nach der Registrierung ist man geschieden.

Ein gerichtlicher Scheidungsbeschluss ist neun Monate lang gültig. Innerhalb dieser neun Monate muss der Beschluss bei der Gemeinde registriert werden.

Normalerweise kann der Scheidungsbeschluss  erst nach Verstreichen der dreimonatigen Berufungsfrist registriert werden. Sollte keiner der Parteien in Berufung gehen wollen, dann können diese jedoch eine Rechtsmittelverzichtserklärung unterschreiben. Damit entfällt die dreimonatige Berufungsfrist und die Scheidung kann direkt registriert werden. Ab dem Tag der Registrierung bei der Gemeinde ist die Scheidung rechtsgültig. 

Scheidungsgründe

Im Scheidungsantrag muss  angegeben werden, dass die Ehepartner die Scheidung wünschen, da es zu „unversöhnlichen Unstimmigkeiten“ zwischen den Ehepartner gekommen ist. Eine weitere Begründung oder Beweise für die Scheidung sind nicht erforderlich. Das Gericht möchte weder wissen, was für konkrete Unstimmigkeiten es zwischen den Ehepartnern gibt, noch fragt das Gericht nach sonstigen Details.

Gerichtsstand

Man kann sich nicht immer an ein niederländisches Gericht wenden.

Niederländische Gerichte sind befugt:

  • wenn beide Ehepartner die niederländische Nationalität haben. Dabei ist es nicht relevant, wo die Ehepartner wohnen
  • wenn beide Ehepartner in den Niederlanden wohnen
  • wenn die Niederlande der letzte gemeinsame Wohnort ist und zumindest einer der Ehepartner noch in den Niederlanden wohnt
  • wenn der Beklagte in den Niederlanden wohnt
  • wenn einer der Ehepartner in den Niederlanden wohnt und es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt
  • wenn der Kläger vor Einreichung des Scheidungsantrages mindestens ein Jahr in den Niederlanden gewohnt hat
  • wenn der Kläger die niederländische Nationalität besitzt und mindestens sechs Monate vor Einreichung des Scheidungsantrages in den Niederlanden gewohnt hat.

Somit können auch Menschen anderer Nationalitäten sich in den Niederlanden scheiden lassen.

Kein Gerichtsstand

Man kann sich nicht an das niederländische Gericht wenden:

  • wenn das Ehepaar in den Niederlanden geheiratet hat aber keiner der Ehepartner mehr in den Niederlanden wohnt (es sei denn, beide haben die niederländische Nationalität)
  • wenn nur einer der Ehepartner die niederländische Nationalität hat, jedoch keiner der Ehepartner in den Niederlanden wohnt.

Wenn beide Ehepartner die niederländische Nationalität haben,  kann man sich immer an ein niederländisches Gericht wenden. Sollte einer der Ehepartner jedoch im Ausland wohnen, dann sollte man schnell sein, denn eventuell sind die Gerichte in mehreren Ländern befugt. Das Land, in dem das Verfahren zuerst anhängig ist, entscheidet.  Somit ist es zu empfehlen schnell zu entscheiden, wo man sich scheiden lassen möchte.

Wenn ein Gericht befugt ist (Gerichtsstand) die Scheidung auszusprechen, bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass das Gericht bezüglich aller mit der Scheidung zusammenhängender Themen entscheiden kann. Zum Beispiel können alle Entscheidungen bezüglich evtl. Kinder nur in dem Land entschieden werden, in dem die Kinder wohnen. Wohnen Ihre Kinder nicht in den Niederlanden, dann ist ein zweites Verfahren im Ausland notwendig.

Anwendbares Recht 

Wenn das niederländische Gericht befugt ist, heißt dies nicht automatisch, dass niederländisches Recht anwendbar ist. Das Gericht in den Niederlanden kann, zum Beispiel, ggf. deutsches Recht anwenden.

Welches Recht anwendbar ist, ist abhängig von der Nationalität der Ehepartner sowie dem ersten Wohnsitz nach der Eheschließung. Sollte das Recht eines anderen Landes anwendbar sein, dann müssen Anwälte des jeweiligen Landes zu Rate gezogen werden. Sollten die Gerichte auf Grund der jeweiligen andere Interpretation des anwendbaren ausländischen Rechts nicht zu einer Entscheidungsfindung kommen können, wird eine unabhängige Instanz beauftragt deren Rat den Gerichten hilft zu entscheiden.

Es ist möglich in einem Ehevertrag zu vereinbaren, welches Recht im Falle einer Scheidung anwendbar ist.

Ist der Scheidungsbeschluss in meinem Land gültig?

Deutschland und die Niederlande sind beide Mitglied der EU. Somit ist ein niederländischer Scheidungsbeschluss in Deutschland gültig (und andersherum).

Der niederländische Scheidungsbeschluss wird jedoch nicht von allen Länder außerhalb der EU anerkannt. Sollte der Scheidungsbeschluss in einem Land außerhalb der EU anerkannt und registriert werden müssen, dann empfehlen wir, sich vorab in dem jeweiligen Land beraten zu lassen.

Weitere Informationen stehen dort:


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