Jede Scheidung ist eine schwierige und emotionale Phase im Leben. Wenn Sie Kinder haben, dann macht dies die Situation nicht einfacher; denn die Eltern müssen entscheiden, was im Interesse des Kindes ist.
Bei gemeinsamen Kindern wird der Kontakt nie abbrechen, denn Sie werden ein Leben lang gemeinsam Entscheidungen über Ihre Kinder treffen müssen. Deswegen ist es außerordentlich wichtig (vorzugsweise gemeinsam) die Zukunft der Kinder im Rahmen der Scheidung zu besprechen. Insbesondere wenn die Eltern nach der Scheidung weiter voneinander entfernt wohnen werden, sind gute Absprachen essentiell.
Eltern- Vertrag
In den Niederlanden sind Eltern, die sich scheiden lassen, verpflichtet einen „Elternschafts-Plan“ (auf Niederländisch: „ouderschapsplan“) zu erstellen. Dies ist ein Vertrag, den die Eltern miteinander schließen, und zusammen mit der Scheidungsklage bei Gericht einreichen. In diesem Vertrag steht unter anderem, bei welchem Elternteil die Kinder wohnen werden; wann und wie oft sie das andere Elternteil sehen; wie und wo Schulferien und Feiertage verbracht werden, sowie wer wie viel monatlich für das Kind zahlen muss (Kindesunterhalt).
Bei internationalen Scheidungen müssen Eltern weitere zusätzliche Aspekte beachten und klären, wie zum Beispiel wer die Reisekosten zum anderen Elternteil zahlt; können die Kinder alleine reisen oder muss Begleitung organisiert und bezahlt werden; sollen die Kinder auf eine deutsche Schule gehen, eine öffentliche Schule oder aber eine internationale Privatschule; welche Sprachen müssen die Kinder lernen, um (weiterhin) mit ihrer gesamten Familie kommunizieren zu können; wie werden Familienbesuche aus dem Ausland organisiert, usw.
Es gibt keinen „Einheits“-Elternvertrag. Jede Situation ist anders und die Eltern müssen entscheiden, was für ihre Kinder das Beste ist.
Sorgerecht
Wer das Sorgerecht hat, der trifft alle größeren Entscheidungen im Leben eines Kindes: Schulwahl, Auslandsaufenthalte, medizinische Eingriffe, Wohnort und so weiter.
Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht, wenn das Kind bevor oder während der Ehe (oder registrierten Partnerschaft) geboren wurde.
Eine Scheidung ändert nichts am Sorgerecht. Beide Eltern haben weiterhin gemeinsam das Sorgerecht.
Sind die Eltern nicht verheiratet und haben auch keine registrierte Partnerschaft, dann hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Nichtsdestotrotz hat der Vater auch ein Recht auf Familienleben mit dem Kind. Außerdem hat der biologische Vater die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen; auch wenn die Eltern sich getrennt haben.
Sollte die Mutter damit einverstanden sein und das Kind noch in den Niederlanden wohnen, dann können die Eltern das Sorgerecht einfach durch Ausfüllen eines digitalen Formulars ändern.
Möchte die Mutter weiterhin das alleinige Sorgerecht haben, dann kann der Vater bei Gericht das gemeinsame Sorgerecht einklagen.
In sehr seltenen und extremen Situationen kann einem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden. Dies sind Situationen, in denen die Gesundheit des Kindes in Gefahr ist, sollten die Eltern weiterhin (gemeinsam) das Sorgerecht ausüben; zum Beispiel, wenn ein Elternteil psychologisch erkrankt ist oder Eltern trotz Vermittlung und Einschreiten des Jugendamts kontinuierlich streiten.
Umgangsrecht
Man braucht kein Sorgerecht für den Umgang mit dem Kind. Wenn Sie eine familiäre Beziehung zu dem Kind haben, dann haben Sie Recht auf Umgang. Dies bedeutet nicht nur Besuche, sondern auch regelmäßigen Kontakt per E-Mail, Skype, WhatsApp, Telefon und andere moderne Kommunikationsmittel. Alles in Maßen natürlich.
Familienleben kann auch beinhalten, dass nicht biologische Eltern Umgangsrechte haben nach der Scheidung. Wenn es eine familiäre enge Beziehung zwischen dem nicht-biologischem-Elternteil und dem Kind gibt, dann geht man davon aus, dass es im Interesse des Kindes ist, weiterhin in Kontakt zu bleiben.
Es gibt keine gesetzlichen Umgangszeiten. Es gibt kein Gesetz das besagt wie oft und lange Besuche stattfinden sollten. Jede Situation ist anders und man muss auf der Basis aller Gegebenheiten beurteilen, was im Interesse des Kindes ist. Dabei versucht man bei der Aufgabenverteilung der Eltern vor der Scheidung anzuschließen, die neuen Wohnorte der Eltern bei der Entscheidung mit einzubeziehen, sowie Arbeitszeiten der Eltern und andere praktische Hindernisse.
Wenn Sie sich mit dem anderen Elternteil einig werden, dann gibt es keinerlei Begrenzungen. Eltern können vollkommen frei entscheiden wie Sie den Umgang regeln, zum Beispiel eine 50/50 Verteilung der Zeit mit dem Kind.
Wenn Eltern sich nicht einig werden, dann entscheidet das Gericht. Das Gericht basiert seine Entscheidung oftmals auf der Verteilung der Aufgaben zwischen den Eltern während der Ehe. Eine 50/50 Verteilung wird so gut wie nie zugewiesen. In einer traditionellen Ehe, in der die Mutter längere Zeit nicht gearbeitet hat und für das Kind gesorgt hat bedeutet dies, dass die Mutter auch weiterhin der Hauptversorger ist und der Vater das Kind verhältnismäßig wenig sieht.
Kinder ab dem 12. Lebensjahr werden vom Richter eingeladen ihre Meinung kund zu tun. Der Wille des Kindes fließt in die Entscheidung des Richters mit ein, ist jedoch nicht entscheidend.
Urlaub
Im Normalfall sind Urlaube Teil der Besuchsregelung. Eltern klären innerhalb der Umgangsrechtsregelung für die nächsten Jahre, wer wann für das Kind sorgt.
Wenn Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, dann benötigt das Elternteil, welches mit dem Kind in den Urlaub fährt, die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils. Ohne Zustimmung ist ein Urlaub aus juristischer Perspektive als Kindesentführung zu qualifizieren. Dies kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.
Sollte das andere Elternteil sich weigern, einem Urlaub mit dem Kind zuzustimmen, dann bleibt nur noch der Weg zum Richter. Mit der Zustimmung des Richters steht einem Urlaub nichts mehr im Wege. Allerdings kann so ein Verfahren einige Monate dauern. Man sollte also nicht bis auf den letzten Drücker warten.
Positive Elternschaft
Beide Eltern haben die Pflicht, den Kontakt zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil zu fördern.
Sabotage-Versuche und chronische fehlende Kommunikation können dazu führen, dass der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält.
Konflikte der Eltern
Bei langwierigen Konflikten zwischen den Eltern, kann das Gericht das Jugendamt einschalten. Das Jugendamt erstellt dann einen Bericht und berät das Gericht, was im Interesse des Kindes ist. Beide Eltern sind verpflichtet, mit dem Jugendamt zu kooperieren. Während der Untersuchungsphase durch das Jugendamt, wird das Gerichtsverfahren unterbrochen. Dies kann zu Verzögerungen von 6-9 Monaten führen.
Kindesunterhalt
Beide Eltern sind verpflichtet, sich am Lebensunterhalt für das Kind zu beteiligen. Diese Pflicht besteht grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Befindet sich das Kind dann jedoch noch in einer Ausbildung oder studiert, dann verlängert sich die Unterhaltspflicht bis zum 21. Lebensjahr des Kindes. Auch über das 21. Lebensjahr hinaus ist eine Unterhaltspflicht möglich, sollte sich das Kind noch in der Ausbildung befinden.
Mehr Informationen finden Sie unter Kindesunterhalt.
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